Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rahmenbedingungen für Planung, Lieferung, Installation und Service im Bereich Photovoltaik und Stromspeicher. Konkrete Fristen, Zahlungsmodalitäten und Garantien werden im jeweiligen Angebot bzw. Vertrag festgelegt.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen dem Betreiber der Website moonery.info (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Wartung und Service von Photovoltaikanlagen, Stromspeichern und zugehöriger Komponenten sowie damit verbundene Elektroarbeiten, soweit nicht im Einzelfall abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen werden.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer Leistungen ohne ausdrücklichen Widerspruch erbringt.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die zwingenden Vorschriften des deutschen Rechts; im Zweifel gehen diese vor.
§ 2 Angebote und Leistungsbeschreibung
Angebote, Kostenschätzungen und Planungsunterlagen sind — sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet — freibleibend und unverbindlich. Technische Angaben in Prospekten, Datenblättern und auf der Website dienen der Information; maßgeblich für den Vertrag sind die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungen und Komponenten.
Änderungen von Herstellern (z. B. Modultypen, Wechselrichter, Speicher) aus Liefer- oder Marktgründen bleiben vorbehalten, sofern gleichwertige Ersatzprodukte vereinbart werden und keine wesentliche Verschlechterung entsteht.
§ 3 Technische Prüfung und Objektaufnahme
Vor Vertragsschluss oder zu dessen Vorbereitung kann eine technische Prüfung am Objekt erforderlich sein (Dachstatik, Eindeckung, Verschattung, Zählerplatz, Leitungswege, Netzanschluss). Ergebnisse können Anpassungen an Leistungsumfang, Preis oder Termin erforderlich machen.
Der Auftraggeber stellt Zugang zum Objekt und erforderliche Informationen rechtzeitig bereit. Ohne ausreichende technische Klärung kann der Auftragnehmer vom Vertragsschluss absehen oder Leistungen nur unter Vorbehalt anbieten.
§ 4 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, durch Unterzeichnung eines Vertragsdokuments oder in einer anderen ausdrücklich vereinbarten Form zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Anfragen über die Website oder per E-Mail begründen noch keinen Vertrag.
§ 5 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Auftragsbestätigung und ggf. beigefügten Plänen. Nicht enthalten sind Leistungen Dritter (z. B. Netzbetreiber, MaStR-Meldungen, behördliche Genehmigungen), sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Kosten für Gerüste, Spezialmontage, lange Kabelwege oder unvorhergesehene bauliche Anpassungen können gesondert anfallen und werden — soweit erkennbar — vorab kommuniziert.
§ 6 Installation und Inbetriebnahme
Installation und Inbetriebnahme erfolgen nach anerkannten Regeln der Technik, unter Beachtung geltender Vorschriften und der Herstellerangaben. Der Auftragnehmer koordiniert die Montage termingerecht im Rahmen der vereinbarten Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.
Die ordnungsgemäße Anmeldung beim Netzbetreiber und die erforderlichen Meldungen obliegen — sofern nicht vertraglich übernommen — dem Auftraggeber bzw. werden nur im vereinbarten Umfang erbracht.
§ 7 Zugang, Sicherheit und Baustelleneinrichtung
Der Auftraggeber gewährt ungehinderten Zugang zu Dach, Technikraum und Zählerplatz während der vereinbarten Ausführungszeiten. Gefahrenbereiche sind zu kennzeichnen; Tiere und unbefugte Personen von der Baustelle fernzuhalten. Strom- und Wasseranschlüsse am Objekt, sofern für die Ausführung nötig, sind bereitzustellen, sofern nicht anders vereinbart.
§ 8 Dachbedingungen
Die Tragfähigkeit und Eignung der Dachkonstruktion sowie die Dacheindeckung müssen für die geplante Anlage geeignet sein. Verdeckte Mängel (z. B. morschtes Holz, undichte Eindeckung) können Mehraufwand oder Verzögerungen verursachen. Statische Nachweise oder separate Statikleistungen werden nur bei vertraglicher Vereinbarung erbracht.
§ 9 Elektroinstallation
Elektroarbeiten umfassen — je nach Vereinbarung — Wechselrichteranschluss, AC-/DC-Verkabelung, Schutzorgane, Überspannungsschutz, Zählerplatzanpassungen und Schnittstellen zum Hausnetz. Bestehende Installationen müssen den geltenden Anforderungen entsprechen oder werden im vereinbarten Umfang angepasst.
§ 10 Änderungen und Nachträge
Wünscht der Auftraggeber während der Ausführung Änderungen, prüft der Auftragnehmer deren technische und preisliche Auswirkungen. Nachträge bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mehraufwand durch unzutreffende Angaben des Auftraggebers oder durch nachträgliche Anforderungen kann gesondert vergütet werden.
§ 11 Termine
Termine sind — sofern nicht ausdrücklich als verbindlich (Fixtermine) bezeichnet — unverbindliche Plantermine. Verzögerungen durch Witterung, Lieferengpässe, behördliche Abläufe, fehlende Mitwirkung des Auftraggebers oder höhere Gewalt können auftreten. Der Auftragnehmer informiert über erkennbare Verzögerungen und strebt eine gemeinsame Neuterminierung an.
§ 12 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für Planung und Ausführung erforderlichen Unterlagen und Informationen bereit (z. B. Verbrauchsdaten, Grundriss, Fotos, Zählerdaten, Eigentums- oder Nutzungsnachweise). Entscheidungen des Auftraggebers (Komponentenwahl, Speichergröße, Leitungswege) sind innerhalb vereinbarter Fristen zu treffen, um Verzögerungen zu vermeiden.
§ 13 Zahlungen
Vergütung, Zahlungsmodalitäten, Anzahlungen, Abschlagszahlungen und Fälligkeiten ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. Vertrag.
Rechnungen sind innerhalb der im Vertrag genannten Frist ohne Abzug zu begleichen, sofern nicht gesetzliche Rechte (z. B. Zurückbehaltungsrechte) ausgeübt werden. Bei Zahlungsverzug können gesetzliche Verzugszinsen und weitergehende Rechte geltend gemacht werden.
§ 14 Eigentumsvorbehalt
Sofern im Vertrag vereinbart, bleibt gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag Eigentum des Auftragnehmers.
§ 15 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Für Verbraucher gelten die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einschließlich der Mängelrechte bei Werkverträgen und Kaufrecht, soweit anwendbar.
Herstellergarantien der Komponentenhersteller (Module, Wechselrichter, Speicher) gelten zusätzlich nach deren Bedingungen; Geltendmachung und Inhalt ergeben sich aus den jeweiligen Garantieunterlagen im Vertrag. Konkrete Garantiefristen werden nicht pauschal in diesen AGB festgelegt, sondern im Angebot bzw. in den Herstellerdokumenten benannt.
Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich anzuzeigen. Nicht als Mängel gelten unerhebliche Abweichungen, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht beeinträchtigen, sowie Abweichungen, die auf unsachgemäße Nutzung, unsachgemäße Wartung oder Eingriffe Dritter zurückzuführen sind.
§ 16 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit im Übrigen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Schadensersatzansprüche wegen entgangenen Ertrags, mittelbarer Schäden oder reiner Vermögensschäden sind — außer in den vorstehend genannten Fällen — ausgeschlossen, soweit nicht zwingend gehaftet wird. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 17 Stornierung und Rücktritt
Bei Verbraucherverträgen können gesetzliche Widerrufsrechte bestehen; diese werden — sofern anwendbar — gesondert mitgeteilt.
Bei Aufträgen, die nicht unter das Verbraucherwiderrufsrecht fallen, oder nach Ablauf bzw. Erlöschen des Widerrufsrechts, gelten für Rücktritt und Stornierung die im Vertrag vereinbarten Regelungen.
§ 18 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemie, behördliche Anordnungen, gravierende Lieferkettenstörungen) entbinden vorübergehend von der Leistungspflicht, soweit sie unvorhersehbar, unvermeidbar und schwerwiegend sind. Betroffene Parteien informieren einander unverzüglich und bemühen sich um angemessene Lösungen.
§ 19 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
§ 20 Kontakt
Website: moonery.info
E-Mail: info@moonery.info
Telefon: Telefon
Stand: September 2026 · Impressum · Datenschutz